SternSternSternSterngrauer Stern
4.00/5.00

Kundenbewertung:
"Merci, alles war gut!"
Adrien aus Luxemburg (Lancia Delta)

Gebrauchtwagen, die wir kaufen

ABHOLUNG INNERHALB EINES TAGES, DEUTSCHLANDWEIT,




In drei Schritten verkaufen Sie Ihr Auto zum Höchstpreis!

1

Fahrzeugbewertung...
Erzählen Sie uns unverbindlich von Ihrem DeTomaso!
Nutzen Sie dazu entweder unser Auto Ankauf Formular, oder kontaktieren Sie uns bequem per Auto verkaufen per WhatsApp: 0157 - 849 157 78 WhatsApp!

2

Auto Ankauf Angebot...
Unser Angebot kommt in wenigen Stunden
. Unser geschultes Fachpersonal bewertet Ihren DeTomaso und macht ihnen das beste Angebot für den Kauf inkl. Abholung und Abmeldung Ihres Autos.

3

Sind wir uns einig?...
Wir vereinbaren einen Termin zur Abholung von Ihrem DeTomaso.

Sie erhalten das Bargeld zum vereinbarten Abholtermin. Auch kurzfristig innerhalb weniger Stunden möglich!

nützliche Tipps zum Autoverkauf in Deutschland


Sachmängelhaftung - Was gilt es zu beachten?


Unterschieden wird vom Gesetzgeber zwischen dem Verkauf eines gebrauchten Wagens durch einen Händler und dem Verkauf eines gebrauchten Wagens durch eine Privatperson. Hier gibt es einen gravierenden Unterschied die vor allem von Privatpersonen beachtet werden müssen:

Die Sachmängelhaftung - Während der Profi eine Sachmängelhaftung hat und somit bei Verbrauchsgütern dafür zwei Jahre in der Haftung steht, kann er diese bei gebrauchten Fahrzeugen auf ein Jahr verkürzen. Der private Verkäufer hingegen hat die Möglichkeit, diese einjährige Sachmängelhaftung per Vertrag ganz auszuschließen. Notwendig dabei ist jedoch, dass die Sachmängelhaftung gezielt erwähnt und dann schriftlich ausgeschlossen wird. Wie und in welchem Wortlaut dies per Gesetzt stattfinden muss können Sie in unserem Kaufvertrag nachlesen, welchen sie auf Anfrage per E-Mail erhalten. Falls Sie selbst einen Kaufvertrag formulieren möchten, beachten Sie unbedingt den Einsatz der folgenden Passage: "Das Fahrzeug wird verkauft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel" - oder auch "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung".

Wichtig ist die bei auftretenden Mängeln nach dem Kauf. Haben Sie eine solche Passage eingebaut, so schützt diese Sie in den meisten Fällen davor die Haftung für die entstandenen Mängel zu übernehmen. Jedoch nur, wenn Sie wahrheitsgemäße Angaben beim Verkauf gemacht haben. Waren Ihre Angaben falsch, müssen Sie auch dann haften wenn Sie einen solchen Satz im Kaufvertrag stehen haben. In einem solchen Fall ist von arglistiger Täuschung auszugehen und der Kaufvertrag ist möglicherweise sogar ganz hinfällig.