Gebrauchtwagen, die wir kaufen
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In drei Schritten verkaufen Sie Ihr Auto zum Höchstpreis!
1
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Erzählen Sie uns unverbindlich von Ihrem Chatenet! Nutzen Sie dazu entweder unser Auto Ankauf Formular, oder kontaktieren Sie uns bequem per
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2
Auto Ankauf Angebot...
Unser Angebot kommt in wenigen Stunden. Unser geschultes Fachpersonal bewertet Ihren Chatenet und macht ihnen das beste Angebot für den Kauf inkl. Abholung und Abmeldung Ihres Autos.
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3
Sind wir uns einig?...
Wir vereinbaren einen Termin zur Abholung von Ihrem Chatenet.
Sie erhalten das Bargeld zum vereinbarten Abholtermin. Auch kurzfristig innerhalb weniger Stunden möglich!
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nützliche Tipps zum Autoverkauf in Deutschland
So klappt die Fahrzeugübergabe
Oft kommen wir als Händler zu jemanden der uns seinen Chatenet angeboten hat um diesen abzuholen. Leder sind manchmal unsere Mühen vergebens, denn es fehlen entscheidende Dokumente oder Vereinbarungen wurden nicht eingehalten und wir können den Wagen nicht mitnehmen. Verständlich ist, dass eine Privatperson nicht täglich einen Wagen verkauft und manchmal auch gar nicht genau weiß, was bei einer Fahrzeugübergabe zu beachten ist.
Natürlich wird vor der Übergabe abgesprochen wo und wann diese stattfinden soll. Wir können uns immer nach den Wünschen unserer Kunden richten um Ihnen diese Situation so angenehm wie möglich zu machen. Soll das Fahrzeug BAR gezahlt werden, oder wird überwiesen,oder möchten Sie sogar gemeinsam mit uns zur Bank um das Geld auf Echtheit prüfen zu lassen? Dann sollte die Bank natürlich noch geöffnet sein. Haben Sie alle wichtigen Dokumente und auch alle Schlüssel vom Fahrzeug?! Wurde alles im Kaufvertrag notiert und wurde dieser von beiden Kaufparteien unterschrieben? Wir haben ein Checkliste erstellt die Ihnen helfen soll auf alles zu achten. Haben Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Unsicherheiten, dann wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an unser Team.
An was muss ich denken beim Fahrzeugverkauf und der Übergabe?
- KFZ-Brief Zulassungbescheinigung Teil 1
- KFZ-Schein Zulassungbescheinigung Teil 2
- Prüfplaketten z.B. TÜV Bericht und Abgasuntersuchung
- Checkheft der Werkstatt
- Kaufbelege für zusätzlich eingebaute Teile
- Kaufbeleg für kürzlich durchgeführte Erneuerungen, falls nicht im Checkheft eingetragen
- Ein Nachweis für die Zulassungsbehörde, welcher Belegt dass das Fahrzeug einem nicht mehr gehört. Eine Veräußerungsanzeige sollte ebenso wie die Abmeldung von der KFZ Versicherung von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden. Dies ist nur wichtig solange das Fahrzeug angemeldet ist.
- Zahlungsweise abstimmen und Vor- und Nachteile abwägen. Bargeld ist bekanntlich das Beste. Nutzen Sie Ihre Bank zur Prüfung der Geldscheine auf Echtheit.
- Beim Verkauf an privat Leute sollten Sie noch einmal Ihre Werkstatt aufsuchen und sich bestätigen lassen, dass keine bekannten Mängel vorliegen. Sollten doch Mängel kurz nach dem Kauf auftreten, können Sie schlüssig beweisen, dass Sie diese nicht verschwiegen haben oder vorab kannten.
- Wählen Sie den Ort der Fahrzeugübergabe richtig aus. Am besten ein Ort der belebt ist, genug "Durchgangsverkehr" hat und am besten bei Tageslicht.
- Möchten Sie dem Käufer ein Geschenk machen, dann tanken Sie den Wagen vorher voll. Ist Ihnen Ihr Geld lieb, dann lassen Sie es bleiben und stellen zur Not einen kleinen Kanister bereit. Der Tankinhalt ist nicht Verkaufsgegenstand und wird nicht vergütet.
- Geben Sie den Fahrzeugbrief nicht aus der Hand bis das Fahrzeug bezahlt ist. Auch wenn Sie es an einen Freund oder bekannten verkauft haben per Ratenzahlung. Nach Erhalt der letzten Raten geben Sie den Brief raus. Bis dahin gehört der Wagen Ihnen!
- Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Übergabe der Fahrzeugpapiere an unser Team in Deutschland ist das Geschäft gelaufen. Wir stellen im Nachhinein keine Ansprüche. Doch achten Sie darauf beim Verkauf nur wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben. Täuschung und verschweigen von Mängeln ist strafrechtlich verfolgbar und kann zu Regressforderungen von Käufern führen. Hieraus entstehende Kosten und Entschädigungen sind durch den Verursacher zu zahlen. Bleiben Sie also ehrlich und freuen sich über einen fairen Verkaufspreis.